Pressemitteilung „Bürger für Glückstadt“: Matjes statt Ampelmännchen: BFG schlägt neue Fußgängerampeln für Glückstadt vor

 In Aktuell
Die Fraktion Bürger für Glückstadt (BFG) hat einen Antrag eingebracht, der die Gestaltung von Fußgängerampeln im Stadtgebiet zum Thema macht. Geprüft werden soll, ob die Fußgänger-Lichtzeichen künftig mit einem stilisierten Matjes-Piktogramm versehen werden können. Die Verwaltung soll dazu die rechtlichen und technischen Voraussetzungen sowie mögliche Mehrkosten prüfen.
Der Vorschlag knüpft bewusst an die maritime Tradition der Stadt an. Glückstadt entwickelte sich bereits im späten 19. Jahrhundert zu einem wichtigen Standort der Herings- und Matjesverarbeitung. Der „Glückstädter Matjes“ ist bis heute ein prägendes Symbol der Stadt und ihres Selbstverständnisses.
Der Vorsitzende des Bauausschusses, Hans Ludwig Bechtel (BFG), betont dabei den pragmatischen Ansatz des Antrags: „Uns geht es ausdrücklich nicht um ein teures Prestigeprojekt. Wir möchten zunächst prüfen lassen, ob eine solche Gestaltung rechtlich zulässig und technisch umsetzbar ist. Wenn sich das im Rahmen ohnehin anstehender Wartungs- oder Erneuerungsmaßnahmen realisieren lässt, wäre das eine schöne Möglichkeit, Glückstädter Identität sichtbar zu machen.“
Auch der Fraktionsvorsitzende der BFG, Dr. Siegfried Hansen, sieht in der Idee eine Chance für Stadtbild und Tourismus: „Viele Städte zeigen heute, dass kleine Details im Stadtbild große Wirkung entfalten können. Wenn Besucher künftig an einer Matjes-Ampel stehen und ein Foto machen, wäre das eine charmante Visitenkarte für Glückstadt.“
Die BFG verweist darauf, dass individuell gestaltete Fußgängerampeln bereits an verschiedenen Orten umgesetzt wurden – etwa mit den Wikinger-Ampeln bei Haithabu nahe Schleswig oder ganz aktuell in Bad Segeberg. Dabei bleibt die eindeutige Signalwirkung der Lichtzeichen selbstverständlich erhalten. Maßgeblich bleiben die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung sowie die technischen Richtlinien für Lichtsignalanlagen.
Der Antrag sieht vor, zunächst ein normgerechtes Gestaltungskonzept für Rot- und Grünsignal zu entwickeln und anschließend die rechtlichen Rahmenbedingungen mit den zuständigen Behörden zu klären. Über das Ergebnis der Prüfung soll anschließend im zuständigen Fachausschuss beraten werden.
Empfohlene Beiträge

Beginnen Sie mit der Eingabe und drücken Sie Enter, um zu suchen