Pressemitteilung „Bürger für Glückstadt“: BFG kritisiert Verwaltung: Politischer Beschluss zur ganzjährigen Außengastronomie nicht umgesetzt

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Die Glückstädter Wählergemeinschaft Bürger für Glückstadt (BFG) zeigt sich enttäuscht über die aktuelle Vorlage der Verwaltung zur Sondernutzung der Außengastronomie auf dem Marktplatz. In der Sitzung des Bauausschusses am 06. März 2025 wurde ein eindeutiger Prüfauftrag erteilt: Die Verwaltung sollte klären, ob eine ganzjährige Nutzung der Außengastronomie mit baurechtlichen und sondernutzungsrechtlichen Vorgaben vereinbar ist.

Statt diesem Beschluss nachzukommen, schlägt die Verwaltung nun lediglich eine Verlängerung der Saison bis Allerheiligen vor. Die Begründung: Die Denkmalschutzbehörde lehne eine ganzjährige Nutzung grundsätzlich ab. Für die BFG-Fraktion ist das ein klarer Verstoß gegen den politischen Auftrag.

Dazu der Fraktionsvorsitzende der BFG Dr. Siegfried Hansen: „Die Verwaltung wurde beauftragt, eine ganzjährige Nutzung zu ermöglichen – nicht, diese Option stillschweigend zu streichen. Wer Beschlüsse ignoriert, schwächt das Vertrauen in politische Prozesse.“

Laut vermeintlicher Stellungnahme der unteren Denkmalschutzbehörde würden die Außensitzbereiche mit Schirmen und Glaswänden den historischen Marktplatz erheblich beeinträchtigen. Die BFG hält diese Einschätzung für nicht stichhaltig:

  • Die bestehende Möblierung ist bereits denkmalrechtlich akzeptiert – sie wird seit Jahren saisonal genutzt und genießt Bestandsschutz.
  • Die Möblierung bleibt unverändert, die Gastronomen haben bereits investiert – es ändert sich lediglich der Zeitraum.
  • Der Marktplatz ist auch mit Außengastronomie erlebbar, denn er wird durch Gastronomie und Publikum zum lebendigen Zentrum der Stadt.

Dazu der baupolitische Sprecher der BFG Dirk Gängler: „Ein leerer Platz mag aus Sicht des Denkmalschutzes ästhetisch sein, aber lebendig wird er nur durch Menschen. Die Gastronomie schafft genau diese Aufenthaltsqualität, die auch der Denkmalschutz eigentlich fördern sollte.“

Die BFG appelliert an die Denkmalschutzbehörde, ihre vermeintliche Haltung zu überdenken und folgende Punkte in ihre Entscheidung einfließen zu lassen:

  • Ganzjährige Nutzung bedeutet nicht Daueraufbau – Betreiber räumen Flächen auch temporär, etwa bei Veranstaltungen oder in der Nebensaison.
  • Der touristische Charakter Glückstadts verlangt nach Attraktivität auch außerhalb der Hochsaison.
  • Die Nutzung ist vollständig reversibel – keine baulichen Veränderungen, kein dauerhafter Eingriff.
  • Das öffentliche Interesse an einer belebten Innenstadt überwiegt deutlich, wie es auch in verschiedenen städtebaulichen Konzepten der Stadt selbst festgehalten ist.

Die BFG fordert die Verwaltung auf, den ursprünglichen Prüfauftrag vollständig und transparent umzusetzen. Dazu gehört ein denkmalrechtlicher Genehmigungsantrag für die ganzjährige Außengastronomie, nicht nur für einen verlängerten Zeitraum.

„Wer möchte, dass Gastronomie im Stadtzentrum überlebt, darf sie nicht mit bürokratischen Argumenten ausbremsen. Es geht um wirtschaftliche Existenzen – und um die Lebensqualität für alle“, so Hansen abschließend.

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