Pressemitteilung „Bürger für Glückstadt“: Kein Landstrom in Glückstadt – Kieler Ministerium boykottiert Bundesregierung

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Alle Wasserfahrzeuge, die im Glückstädter Außenhafen länger als zwei Stunden festmachen, werden verpflichtet, ihre Schiffs-bzw. Hilfsmotoren abzuschalten und falls erforderlich Landstrom zu nehmen. Dieser Antrag der BFG wurde in der Sitzung des Glückstädter Bauausschusses einstimmig beschlossen. Bürgermeisterin Biel hat daraufhin umgehend ein entsprechendes Gesuch an das Wirtschaftsministerium als oberste Hafenbehörde von Schleswig-Holstein eingereicht. Mit Schreiben vom 4. März – https://www.glueckstadt.de/ratsinformationssystem/vo020.asp?VOLFDNR=1639 – erreichte die Stadt Glückstadt nun seitens des Wirtschaftsministeriums eine Absage, weil es angeblich keine Rechtsgrundlage gäbe und Landstromversorgung bei den Schiffen nicht vorhanden sei.

Dazu BFG Bauausschussmitglied Jürgen Albers:“ Diese negative Antwort kommt überraschend, ist nicht nachvollziehbar und beruht offensichtlich auf bewusster Fehlinformation seitens des Landes. Die Rechtsgrundlage ist nämlich nachweislich gegeben, da nach Paragraph 5 Abs. 3 der
Hafenverordnung Schleswig-Holstein die zuständige Hafenbehörde (LKN) ermächtigt ist, Anordnungen zu erlassen, die zur allgemeinen Gefahrenabwehr in den Häfen, zur Sicherheit der Schifffahrt, des Hafenbetriebes sowie zum Schutz der Umwelt erforderlich sind. Zusätzlich steht in Paragraph 15 Abs. 2 der Hafenverordnung, dass im Hafen Lärm-, Staub- oder Abgasentwicklungen so gering wie möglich zu halten sind. Soweit Gründe der Gefahrenabwehr es erfordern, kann die Hafenbehörde in Abstimmung mit der für den Immissionsschutz zuständigen Behörde bei unzumutbaren Lärm-, Staub- oder Abgasemissionen die Einschränkung des Schiffs- und / oder Umschlagbetriebes veranlassen. Entgegen der Behauptung des Ministeriums sind die Schiffe, die den Hafen Glückstadt anlaufen, alle dafür eingerichtet, Landstrom zu nehmen. Und nicht wenige machen das bereits schon jetzt auf freiwilliger Basis. Wirtschaftsminister Buchholz, dort sollten Sie jetzt umgehend tätig werden und ihr Haus im Sinne des Umweltschutzes auf den neuesten Stand bringen.“

Der Fraktionsvorsitzende der BFG Dr. Siegfried Hansen ergänzt: „Völlig unverständlich ist, dass das Kieler Ministerium mit seinen getätigten Aussagen und Behauptungen den Koalitionsvertrag der Bundesregierung – die Häfen mögen Landstrom möglichst flächendeckend anbieten -boykottiert. Bereits 2017 hatte die Bundesregierung die Landstromversorgung von See- und Binnenhäfen in der Maritimen Agenda 2025 verankert und entsprechende Fördergelder bereitgestellt. Zu einer Absurdität wird der letzte Satz in dem Schreiben des „Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus“, nachdem „hafentypische Lärm- und Abgasimmissionen wie von Schiffsgeneratoren, in einem Hafen generell hingenommen werden müssen“. Ein Ministerium, das in Personalunion unter Minister Buchholz gleichzeitig für Wirtschaft und Tourismus zuständig ist, ignoriert so die vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten, den Tourismus in Glückstadt zu erhalten und zu fördern. Die Bemühungen der Stadt Glückstadt, auf der Docke einen erfolgreichen Wohnmobilisten- und Campingplatz zu schaffen, sind durch solche vom Ministerium noch geförderte Lärm- und Abgasimmissionen so von vornherein zum Scheitern verurteilt. Minister Buchholz, die BFG fordert Sie auf, dieses Thema jetzt zur Chefsache zu machen. Wir wünschen uns im Sinne der positiven Stadtentwicklung Glückstadts dort von Ihnen mehr Dynamik.“

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