Stadtvertretung bestätigt: Gleichstellung in Glückstadt bleibt ehrenamtlich
Die Stadtvertretung Glückstadt hat in ihrer Sitzung am 12. März mit großer Mehrheit entschieden, dass die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten weiterhin ehrenamtlich wahrgenommen wird. Vorausgegangen war eine intensive öffentliche Diskussion, ausgelöst durch eine Petition sowie einen Antrag von SPD und Grünen zur Wiedereinrichtung einer hauptamtlichen Stelle.
In seiner Rede stellte der Fraktionsvorsitzende Dr. Siegfried Hansen für die Bürger für Glückstadt die rechtlichen Rahmenbedingungen dar und warb für eine sachliche Betrachtung der tatsächlichen Aufgaben einer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten. Gleichzeitig würdigte er das bürgerschaftliche Engagement.
Hier seine Rede im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Bürgervorsteher, meine Damen und Herren,
zunächst möchte ich ausdrücklich sagen: Ich habe großen Respekt vor dem Engagement der Bürgerinnen und Bürger, die diese Petition unterstützt haben. Wer sich einmischt, wer Argumente formuliert und wer seine Sicht öffentlich macht, der lebt Demokratie. Dieses Engagement verdient Anerkennung, unabhängig davon, ob man der Forderung am Ende folgt oder nicht.
Aber zur Demokratie gehört nicht nur Engagement. Zur Demokratie gehört auch die Bereitschaft, andere Meinungen auszuhalten und sich mit Argumenten sachlich auseinanderzusetzen. Und genau hier beginnt mein Problem mit der Art und Weise, wie diese Debatte in den letzten Wochen geführt wurde. Wer öffentlich erklärt, anderslautende Einschätzungen von Stadtvertretern beruhten auf „Missverständnissen“ und wer dabei zugleich den Eindruck erweckt, hier werde geltendes Recht missachtet, der sollte selbst besonders sorgfältig mit der Rechtslage umgehen. Das ist in dieser Diskussion leider nicht immer der Fall gewesen.
In der Petition und auch im Antrag von SPD und Grünen wird eine ganze Reihe von Gesetzen angeführt – vom Grundgesetz über das Bundesgleichstellungsgesetz bis hin zur Landesverfassung. Das klingt zunächst sehr eindrucksvoll. Dabei wird allerdings nicht erwähnt, dass zum Beispiel das Bundesgleichstellungsgesetz ausschließlich für Bundesbehörden gilt und daher für Kommunen wie Glückstadt gar keine unmittelbare Anwendung findet. Für unsere konkrete kommunale Entscheidung ist daher vor allem eines maßgeblich: das Landesgleichstellungsgesetz Schleswig-Holstein. Und dieses Gesetz ist an einer entscheidenden Stelle sehr klar. Ja, Gemeinden müssen eine Gleichstellungsbeauftragte bestellen. Diese Verpflichtung erfüllen wir selbstverständlich. Aber das Gesetz schreibt gerade nicht vor, dass diese Stelle in einer Stadt unserer Größe hauptamtlich ausgestaltet sein muss. Für Gemeinden unterhalb der entsprechenden Größenordnung lässt der Gesetzgeber ausdrücklich einen Gestaltungsspielraum. Die Entscheidung über die konkrete Organisationsform ist damit Teil der kommunalen Selbstverwaltung. Das bedeutet ganz schlicht: Die Entscheidung der Stadtvertretung, diese Funktion ehrenamtlich auszugestalten, ist rechtlich zulässig und vollständig im Einklang mit der geltenden Rechtslage.
Umso irritierender finde ich den Versuch, aus einer politischen Forderung nach einer anderen Organisationsform einen angeblichen Rechtsverstoß zu konstruieren. Das ist nicht nur sachlich falsch, sondern auch der Versuch, eine politische Debatte moralisch aufzuladen, statt sie nüchtern zu führen.
Hinzu kommt, dass in der öffentlichen Diskussion häufig ein völlig falsches Bild von den Aufgaben einer Gleichstellungsbeauftragten gezeichnet wird. Die Gleichstellungsbeauftragte ist keine allgemeine Ansprechpartnerin für sämtliche gesellschaftlichen Probleme und auch keine politische Interessenvertretung für beliebige Themen. Ihre gesetzliche Aufgabe liegt in erster Linie innerhalb der Verwaltung und der kommunalen Selbstverwaltung. Sie wirkt bei Personalverfahren mit, begleitet organisatorische Entscheidungen unter Gleichstellungsaspekten, arbeitet an Frauenförderplänen mit und bringt gleichstellungsrelevante Belange in Verwaltungsvorlagen ein. Das ist eine wichtige Aufgabe, die wir selbstverständlich ernst nehmen. Aber sie ist weder eine kommunale Sozialbehörde noch eine Beratungsstelle für sämtliche gesellschaftlichen Konfliktlagen. Ein Blick in den Frauenförderplan zeigt übrigens auch: In der Glückstädter Verwaltung sind bereits zwei von drei Stellen mit Frauen besetzt. Von struktureller Benachteiligung innerhalb der Verwaltung zu sprechen, passt also schlicht nicht zur Realität.
Im Übrigen hat es während der rund anderthalbjährigen Vakanz meines Wissens nach keine einzige konkrete Beschwerde oder Anfrage aus der Bürgerschaft gegeben, die auf ein strukturelles Problem im Bereich Gleichstellung hingewiesen hätte.
In der Debatte wird weiterhin auf Statistiken zu Gewalt gegen Frauen verwiesen. Das ist ein sehr ernstes gesellschaftliches Problem, über das niemand leichtfertig hinweggehen darf. Aber die Zuständigkeit dafür liegt in erster Linie bei Polizei, Justiz, Landespolitik und spezialisierten Beratungsstellen. Wer so tut, als sei die kommunale Gleichstellungsbeauftragte der zentrale Hebel zur Lösung dieser Probleme, verkennt schlicht die tatsächlichen Zuständigkeiten.
Besonders irritierend finde ich außerdem die wiederkehrende Behauptung, Gleichstellungsarbeit könne im Ehrenamt grundsätzlich nicht funktionieren. Diese Haltung halte ich für eine bemerkenswerte Geringschätzung des Ehrenamtes. Unsere freiwilligen Feuerwehrleute leisten ihren Dienst im Ehrenamt. Zahlreiche soziale Initiativen in dieser Stadt arbeiten im Ehrenamt. Und auch wir hier in dieser Stadtvertretung üben unser Mandat ehrenamtlich aus. Wenn wir der Logik folgen würden, dass Verantwortung automatisch eine bezahlte Stelle voraussetzt, dann müssten wir einen großen Teil des kommunalen Engagements in dieser Stadt plötzlich hauptamtlich organisieren. Das wäre kein Fortschritt – das wäre ein Angriff auf das Ehrenamt, auf dem unsere kommunale Demokratie seit Jahrzehnten beruht.
Hinzu kommt ein Punkt, der in der Debatte auffallend selten erwähnt wird: Die Gleichstellungsbeauftragte ist in ihrer Tätigkeit weisungsfrei. Sie entscheidet selbst, welche Themen sie aufgreift und welche Schwerpunkte sie setzt. Gerade deshalb ist es völlig verfehlt, diese Funktion als politisches Instrument darzustellen, mit dem bestimmte politische Programme umgesetzt werden sollen.
Bei uns, bei der BFG, geht es in dieser Frage nicht um Frauen gegen Männer. Es geht auch nicht um ideologische Geschlechterpolitik oder überzogene Genderdebatten. Es geht um Gleichberechtigung von Menschen. Und ich bin sehr dankbar, dass das die Vorsitzende der CDU-Fraktion auf dem Neujahrsempfang der Stadt Glückstadt, als man sie passend zum damaligen Wetter aufs Glatteis führen wollte, exakt so klargestellt hat. Gleiche Rechte, gleiche Chancen und gleiche Würde – unabhängig vom Geschlecht, vom Alter oder von der Herkunft. Das ist unser Maßstab.
Die Stadtvertretung hat sich nach intensiver Beratung erst vor kurzer Zeit bewusst dafür entschieden, die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten ehrenamtlich auszugestalten. Diese Entscheidung war rechtlich zulässig, politisch legitim und organisatorisch vernünftig. Wer heute etwas anderes möchte, kann das selbstverständlich politisch fordern. Aber dann sollte man offen sagen: Es geht hier nicht um einen Rechtsverstoß, sondern um eine andere politische Priorität.
Für uns ist klar: Wir stehen zu der Entscheidung, die wir getroffen haben. Sie ist rechtlich sauber, sie ist für eine Stadt unserer Größe angemessen, sie respektiert zugleich die Bedeutung des Ehrenamtes in unserer kommunalen Demokratie und sie ersetzt Symbolpolitik durch verantwortungsvolle Kommunalpolitik.
Vielen Dank

