Pressemitteilung: Straßenausbaubeiträge in Glückstadt komplett abschaffen

 In 2018, Aktuell, Jan., Kommunalwahl 2018

Die Kommunen in Schleswig-Holstein sind ab jetzt nicht mehr verpflichtet, von ihren Bürgerinnen und Bürgern Beiträge für Straßenausbau zu erheben. Das hat der Landtag in Kiel am 14. Dezember 2017 ohne Gegenstimmen beschlossen.

Dazu BFG Vorsitzender Dr. Siegfried Hansen: „Leider ist die Landesregierung auf halbem Wege stehen geblieben, die einzig konsequente Lösung, auch im Sinne der Schaffung von einheitlichen Lebensverhältnissen im Land, wäre die vollständige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gewesen. Für die BFG steht fest: Es ist nicht nachzuvollziehen, dass in Zeiten allgemeiner Mobilität die Grundstückseigentümer noch immer den Löwenanteil der Straßenausbaukosten tragen sollen, zumal gerade in Glückstadt aufgrund der immer noch fehlenden Umgehungsstraße Anlieger von Durchgangsstraßen unverhältnismäßig mehr belastet würden. Die BFG fordert deshalb die Finanzierung des kommunalen Straßenausbaus aus Steuermitteln und entsprechende Regelungen beim kommunalen Finanzausgleich, der ja sowieso nach Vorgabe des Landesverfassungsgerichts bis spätestens Ende 2020 neu geregelt werden muss. Für Glückstadt sollte daher ab 2018 gelten, dass bei zukünftigen Straßenausbauten keine Beiträge mehr von den Grundstücksbesitzerinnen und Grundstücksbesitzern erhoben werden.“

BFG Vorsitzende Birgit Steup ergänzt: „Die von vielen vorgeschlagene Finanzierung der Straßenausbaubeiträge über die Grundsteuer lehnen wir ab, diese ist ebenso wenig gerecht wie die bisherige Handhabung. So zahlen zum Beispiel gemeinnützige Einrichtungen, Kirchen und Stiftungen gar keine Grundsteuer, ganz davon abgesehen, dass alle Hauseigentümer die Grundsteuer vollständig an ihre Mieter weiterreichen würden. Auch den Vorschlag auf Umstellung der Beitragserhebung auf wiederkehrende Beiträge zur Finanzierung weisen wir von der BFG zurück. Die Verwaltungskosten wären bei diesem Verfahren viel zu hoch. Nein, die Finanzierung aus Steuermitteln scheint in diesem Fall die beste Lösung. Zur Wahrheit gehört aber auch: Bis die Landesregierung auch zu dieser Einsicht gelangt, müssen die notwendigen Straßenausbaubeiträge aus dem Haushalt der Stadt Glückstadt getragen werden. Für die nächsten Jahre bedeutet das: Es wird nur das ausgebaut, was unbedingt nötig ist, idealerweise in Kombination mit notwendigen Arbeiten der Stadtentwässerung SEG. Geplant sind für 2018 und 2019 der Ausbau der Namenlosen Straße und der Flensburger Straße. Eventuellen Begehrlichkeiten bei Abschaffung der Straßenausbaubeiträge – frei nach dem Motto „Kostet mich persönlich ja nichts, meine Straße ist als nächste dran“ – erteilt die BFG eine klare und eindeutige Absage. Der solide Haushalt der Stadt Glückstadt hat für uns oberste Priorität.“

Veröffentlicht wurde diese Pressemitteilung in der Glückstädter Fortuna vom 06.01.2018 unter dem Titel „BFG lehnt Straßenausbaubeitrag ab

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