Keine höhengleiche Bahnquerung zwischen Glückstadt Nord und Tegelgrund

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Auf der Sitzung des Glückstädter Bauauschusses am 5. Februar 2026 stand auf der Tagesordnung der Tagesordnungspunkt „1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.53 „Bahnquerung Tegelgrund“ hier: Aufhebung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses“. Diese Vorlage ist mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP so beschlossen worden, so dass die höhengleiche Bahnquerung zwischen Glückstadt Nord und Tegelgrund nicht weiter verfolgt wird. Dazu hat unser Fraktionsvorsitzender Dr. Siegfried Hansen einen kritischen Wortbeitrag in der Sitzung geliefert:

„Vorweg möchte ich klarstellen: Wir reden hier nicht über eine neue Straße, nicht über Kfz-Verkehr und nicht über eine komfortable Abkürzung. Von Anfang an ging es ausschließlich um einen höhengleichen Überweg für Fußgänger und Radfahrer.

Und genau deshalb fällt es mir schwer, die heutige Vorlage einfach so zur Kenntnis zu nehmen. Denn wenn nach mehr als zehn Jahren Engagement der Anwohner – insbesondere der aus Glückstadt-Nord und dem Stadtteilbeirat – ein solches Vorhaben eingestellt wird, ohne dass es jemals den Weg in ein Planfeststellungsverfahren gefunden hat, dann muss man die Frage stellen: Wurde wirklich alles versucht?

Zudem wir hier nicht mehr über ein isoliertes Einzelprojekt reden. Mit dem Rhinschlot entwickeln wir ein neues Baugebiet in unmittelbarer Nachbarschaft zum Tegelgrund. Damit wächst die Bedeutung einer sicheren, direkten und barrierefreien Fuß- und Radverbindung über die Bahnlinie weiter. Was heute als Einzelfrage erscheint, ist in Wahrheit Teil einer größeren städtebaulichen Entwicklung, die wir als Stadt selbst angestoßen haben.

Ich möchte ausdrücklich sagen: Die Argumentation der Verwaltung ist im Kern nachvollziehbar. Es ist richtig, dass die Stellungnahme der Deutschen Bahn im Bauleitplanverfahren ein ausgesprochen hohes Gewicht hat. Es ist ebenso richtig, dass ein Bebauungsplan keine eisenbahnrechtliche Zulassung ersetzen kann und dass ein Festhalten an der Bahnquerung im B-Plan ein erhebliches Risiko eines Abwägungsfehlers und damit der Nichtigkeit der Satzung bedeutet hätte, insbesondere bei einer zu erwartenden Klage der Bahn nach §§ 214 und 215 BauGB.

Aber genau an dieser Stelle ziehe ich eine andere Schlussfolgerung als die Verwaltung.

Wenn der Bebauungsplan nicht das richtige Instrument ist – und darin sind wir uns offenbar einig –, dann folgt daraus für mich nicht zwingend der Abbruch des gesamten Vorhabens. Vielmehr hätte daraus die Konsequenz gezogen werden müssen, den Konflikt dort auszutragen, wo er rechtlich vorgesehen ist: im Planfeststellungsverfahren beim Eisenbahnbundesamt.

Die Verwaltung führt selbst aus, dass die eigentliche Abwägung zwischen den Belangen der Bahn und den städtebaulichen, sozialen und alltagspraktischen Interessen der Stadt erst im Planfest-stellungsverfahren stattfindet. Dieser Schritt ist jedoch nie gegangen worden. Gerade bei einem reinen Fuß- und Radüberweg hätte es aus meiner Sicht nahegelegen, diesen Konflikt zumindest einmal in dem dafür vorgesehenen Fachverfahren sichtbar auszutragen. Stattdessen soll das Verfahren bereits im Vorfeld beendet werden – aus Sorge vor einem möglichen rechtlichen Scheitern.

Das Fehlen eines Rechtsanspruchs auf einen höhengleichen Überweg ist unstreitig. Aber fehlender Rechtsanspruch bedeutet nicht, dass man auf eine Abwägung verzichten muss. Gerade bei einem reinen Fuß- und Radüberweg, der keine neuen Verkehrsströme für den motorisierten Verkehr schafft, hätte ich erwartet, dass die Stadt zumindest versucht, ihre Interessen in einem formellen Fachverfahren geltend zu machen.

Für die Menschen in Glückstadt bleibt sonst der Eindruck zurück, dass man sich am Ende mehr vor einem möglichen negativen Ergebnis gefürchtet hat als davor, alle rechtlich vorgesehenen Wege tatsächlich auszuschöpfen. Und dieser Eindruck ist problematisch – für das Vertrauen in Politik und Verwaltung gleichermaßen.

Mir geht es heute ausdrücklich nicht darum, um jeden Preis einen Überweg durchzusetzen. Mir geht es darum, dass wir sauber, vollständig und nachvollziehbar gearbeitet haben. Wenn das Ergebnis am Ende ein Nein für die Querung ist, dann muss es ein belastbares Nein sein – eines, das nach Ausschöpfung aller verfahrensrechtlichen Möglichkeiten zustande gekommen ist.

Deshalb halte ich es für notwendig, dass wir zumindest festhalten: Wenn selbst ein reiner Fuß- und Radüberweg nach über zehn Jahren Engagement nicht einmal den Weg in ein Planfeststellungsverfahren findet, dann sollten wir uns ehrlich machen: Es wurde nicht alles versucht. Das schulden wir den betroffenen Menschen in Glückstadt.

Ich muss hier heute nicht abstimmen, aber wenn ich es müsste, würde ich klar mit nein stimmen. Die Verantwortung liegt aber nicht bei mir, sondern beim Bauausschuss.

Vielen Dank“

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